Schulprogramm
Das Schulprogramm ist das zentrale Konzept jeder Schule zur Qualitätsentwicklung. Im Schulprogramm werden die schulspezifischen Grundsätze festgelegt und die Entwicklungsziele einschließlich der entsprechenden Planungsschritte beschrieben. An diesen Prozess sind neben dem Lehrerkollegium auch weitere Bildungspartner wie Eltern, OGS, Schulsozialarbeit und ggf. auch außerschulische Partner zu beteiligen.
Schulentwicklung ist ein planmäßiger, langfristiger Prozess, bei dem die Schule mit dem Schulprogramm diesen Prozess und die kontinuierliche Weiterentwicklung steuert. Schulprogrammarbeit gibt Antwort auf die Frage, was unter guter Schule und gutem Unterricht zu verstehen ist.
Schulentwicklung braucht große Gedanken, kleine Schritte und einen langen Atem. (Hartmut von Hentig)
Unsere Schule hat sich auf den Weg gemacht. Auch aufgrund der Bildung des Schulverbundes aus zwei bis dahin selbstständigen Schulen mit eigenen Schulprogrammen ergab sich die dringende Notwendigkeit der Arbeit an einem nun gemeinsamen Schulprogramm. Dazu gehören u.a. die Überprüfung der Konzepte auf Wirksamkeit, die Darstellung der Schule, ihr Leitbild, die pädagogische Grundorientierung und der Erziehungsauftrag. Für diesen „langen“ Weg haben wir uns Unterstützung durch die Schulentwicklungsberatung der Bezirksregierung Düsseldorf geholt.
Unsere bisherigen Schritte zur Erstellung des Schulprogramms:
- Bildung einer Steuergruppe
- Erhebung des Bestands
- Analyse der Stärken und Schwächen
Daraus ergaben sich zunächst die Arbeitsschwerpunkte:
- Vertretungskonzept
- Arbeitspläne in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht
- Unterrichtsmethoden
- soziales Klima
- schulische Veranstaltungen
- Zusammenarbeit der Lehrkräfte
- Teamentwicklung
- schulinternes Fortbildungskonzept
- Teilzeitkonzept
In diesem Schuljahr liegen die Schwerpunkte unserer Arbeit bei:
- Lesekonzept
- Kinderschutzkonzept
- Schulinterne Arbeitspläne
- Rechtschreibkonzept
Das RiraMi-ABC ist ein Ergebnis unserer Schulprogrammarbeit (siehe Schulprofil).
Ein weiteres Ergebnis unserer Arbeit am Schulkonzept ist das überarbeitete Konzept zu Vertretungssituationen.
Vertretungskonzept der GS Richrath-Mitte ab Schuljahr 2015/16
Für den Fall der Abwesenheit von Lehrkräften wird deren Vertretung durch das vorliegende Vertretungskonzept geregelt. Für Lehrkräfte, Mitarbeiter:innen der OGS, Kinder und Eltern wird somit eine Transparenz hergestellt. Allen Lehrkräften soll dieses Konzept eine praktische Hilfe sein. Zudem soll jede:r, die/der erkrankt ist, Recht darauf haben, ohne Belastung durch schulische Zwänge gesund zu werden.
Voraussetzung für eine störungsfreie Arbeit im Vertretungsfall ist die kooperative Zusammenarbeit aller Lehrkräfte, Absprachen mit den OGS-Mitarbeiter:innen und eine verlässliche Information der Eltern.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vertretungsfälle können eintreten bei
- kurzfristigen Erkrankungen
- längerfristige Erkrankungen
- Mutterschutz
- Elternzeit
- Beurlaubungen/Sonderurlaub
- Abwesenheit bei Fortbildungen
- schulisch- bzw. unterrichtsbedingter Abwesenheit (z.B. Klassenfahrt, Unterrichtsgang)
- Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben
Ziel
Das vorliegende Vertretungskonzept soll den Unterricht gemäß der Stundentafel der Ausbildungsordnung Grundschule sichern, indem Unterrichtsausfall verhindert und die Unterrichtsqualität gesichert wird. Dabei ist das oberste Ziel die Sicherstellung des Mindestunterrichts, zumindest jedoch des Kernunterrichts in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht aller Klassen.
Grundsätze
Der Vertretungsplan wird durch die Schulleiterin oder Stellvertreterin oder eine beauftragte Lehrkraft erstellt. Bei der Planung von Vertretungsunterricht gelten folgende Kriterien:
- Grundsätzlich wird versucht, jeden Unterricht zu vertreten. Zumindest ist eine Grundversorgung zu gewährleisten.
- Die Kinder sollen verlässliche Strukturen erfahren.
- Eine zumutbare und gerechte Belastung aller Lehrkräfte ist anzustreben.
- Der Nachteil einzelner Klassen ist zu vermeiden.
- Raumkapazitäten sind zu berücksichtigen.
- Auch die im OGS-Bereich eingesetzten Lehrerstunden (z.B. Lernzeiten) gehören zu den zu vertretenden Stunden.
Kurzfristige Vertretung
Der kurzfristige Vertretungsunterricht wird wie folgt aufgefangen:
- Anordnung von Mehrarbeit
- Auflösung von Doppelbesetzungen
- parallele Beaufsichtigung zweier Klassen/Lerngruppen
- Aufteilung der Klasse auf die anderen Klassen
- gemeinsames Unterrichten von zwei Klassen (z. B. Sportunterricht)
Längerfristige Vertretung
Bei einer längerfristigen Vertretungssituation werden zunächst folgende Möglichkeiten ausgeschöpft:
- Unterrichtskürzung auf die Mindeststundenzahl
- Anforderung einer Vertretungskraft beim Schulamt (z.B. Ausschreibung in „Verena“, Aufstockung der Stundenzahl von Lehrkräften)
- Mehrarbeit durch Lehrkräfte
- Umstellung des Stundenplans bzw. Erstellen eines neuen Stundenplans
Unterrichtsausfall
Bei einer besonderen Vertretungssituation und somit nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten erfolgt gleichmäßig verteilter Unterrichtsausfall. Ist eine sinnvolle Unterrichtsvertretung nicht möglich, muss Unterricht leider ausfallen. Dabei wird darauf geachtet, dass der Unterrichtsausfall auf alle Klassen gleichmäßig verteilt wird. Die Stundentafel und insbesondere der Unterricht in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht) sollten weitestgehend gesichert sein. Der Unterricht wird in der Regel von 08:00 bis 11:30 Uhr gewährleistet.
Organisation/Maßnahmen
Für jede Klasse ist eine Vertretungslehrkraft benannt, die Ansprechpartner:in für die Kinder und die Eltern ist.
Die Vertretungsklassenlehrkraft, in der Regel die Klassenlehrkraft der Parallelklasse, ist für alle notwendigen Informationen der Klasse verantwortlich. Die Vertretungslehrkraft ist zuständig für den geregelten Ablauf des Vertretungsunterrichts, d. h. für Organisation und Inhalte.
Die erkrankte Lehrkraft informiert, sofern möglich, über Lernaufgaben und Arbeitsmaterialien für die Lerngruppe.
Um die Durchführung von Vertretungsunterricht zu erleichtern, sollten in jeder Klasse Arbeitsmaterialien (z. B. Arbeitsblätter, Übungshefte, Fördermappen), die die Kinder selbstständig bearbeiten können, zur Verfügung stehen.
Bei rechtzeitiger Kenntnis über Abwesenheit (z. B. Fortbildung) ist die zu vertretende Lehrkraft für die Inhalte des Vertretungsunterrichts zuständig.
Bei längerer Abwesenheit einer Lehrkraft wird darauf geachtet, dass nach Möglichkeit jeweils ein Fach von derselben Lehrkraft durchgängig vertreten wird.
Im Sekretariat befindet sich ein Ordner mit den aktuellen Telefonnummern und Notfallnummern der Kinder aller Klassen.
Für jede Klasse gibt es einen festen Plan im Falle der Aufteilung.
Grundlegende Informationen sind im Klassenbuch hinterlegt (z. B. Aufteilungsliste, Religionsgruppen, Fördergruppen, Betreuung, Allergien,…).
Alle Lehrkräfte besprechen mit den Kindern die Situation von Vertretungsunterricht. Dabei erläutern sie dessen Notwendigkeit und Problematik. Durch diese Transparenz geben sie den Kindern Hilfestellungen, eigene Verantwortung für ihre Arbeit in der Klasse zu übernehmen.
Die Betreuung der OGS informiert sich durch den Aushang der Vertretungspläne über eventuelle Stundenplanänderungen bzw. wird über Stundenplanänderungen informiert.
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, täglich in die Postmappe ihres Kindes zu schauen, um sich u. a. über eventuelle Stundenplanänderungen zu informieren.