Die Schulpflegschaft
Zur Schulpflegschaft gehören alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Stellvertreter:innen. Sie bilden zusammen das Mitwirkungsgremium: Die Schulpflegschaft.
Anregungen und Engagement der Eltern aller Klassen treffen in der Schulpflegschaft zusammen, sie ist damit ihre Interessenvertretung.
Aufgaben der Schulpflegschaft:
- sie fördert den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule,
- sie wählt die Elternvertreter:innen für die Schulkonferenz,
- sie kann Anträge an die Schulkonferenz stellen,
- sie ist das vorbereitendes Gremium der Schulkonferenz und berät deren Themen.
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter, die die Eltern nach außen vertreten.
Im Schuljahr 2024/25 übernehmen diese Aufgaben Annika Mertens als Vorsitzende und Miriam Hermeneit als Stellvertreterin.