Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz zu gleichen Teilen aus Vertreter:innen der Eltern und Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin, die bei Stimmengleichheit die entscheidende Stimme hat.
Die Aufgaben der Schulkonferenz sind im Schulgesetz festgeschrieben. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Weiterhin hat die Schulkonferenz umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.