Kurzbeschreibung
Nachträgliche Ausstellung von standesamtlichen Urkunden
Beschreibung
Aus den beim Standesamt geführeten Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern können nachträglich Personenstandsurkunden ausgestellt werden. Das Standesamt stellt grundsätzlich folgende Urkunden aus:
Neben den Personenstandsurkunden können auch beglaubigte Registerauszüge ausgestellt werden.
Voraussetzungen
Urkunden erhalten nur Personen, auf die sich die Urkunde bezieht, sowie Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern), ferner Personen mit einem nachgewiesenen rechtlichen Interesse oder einer schriftlichen Vollmacht.
Verfahrensablauf
Nach der Erstbeurkundung können weitere Personenstandsurkunden über unseren Bestellsevice online beantragt und bezahlt werden. Alternativ können die Personenstandsurkunden auch unter persönlicher Vorsprache innerhalb der regulären Öffnungszeiten beim Standesamt beantragt und abgeholt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben Urkunden in deutscher Sprache können auch internationale Urkunden ausgestellt werden. Internationale Urkunden sind für die Verwendung im Ausland bestimmt. Die Urkunden sind in deutscher und englischer Sprache sowie in den Amtssprachen folgender Staaten gefasst: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Frankreich. Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweiz, Serbien, Montenegro, Slowenien, Spanien und Türkei. |
Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: |
<p>7-14 Tage</p>
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Bearbeitungsgebühren: |
Die Ausstellung einer Urkunde kostet 10,00 €. | ||||||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||||||
Weiter Infos: |