Beschreibung
Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern, wenn es keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschuss-Satzes erhält. In diesem Fall kann der alleinerziehende Elternteil die Leistung bei der örtlich zuständigen Unterhaltsvorschuss-Stelle (UV-Stelle) beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Ein Kind, wenn es
und
Diese Voraussetzungen gelten auch für ausländische Kinder, wenn sie oder der alleinerziehende Elternteil eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis haben. Wann besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss? Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn
weiterführende Informationen
Die Büros für Unterhaltsvorschuss, (Zimmer 120 und 122, 1. Etage) haben montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet sowie donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr. Termine können nach telefonischer Absprache unter 02173/794-3121 oder -3122 vereinbart werden: Buchstaben A - H Herr Schergaut 02173/794-3121 Buchstaben I - Z Frau Budde 02173/794-3122 |
| Ansprechpartner: |
| ||||||||||||
| Bearbeitungsdauer: | |||||||||||||
| Bearbeitungsgebühren: | |||||||||||||
| Zuständiges Amt: |
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld.
(Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764
Langenfeld Rhld.
| ||||||||||||
| Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||
| Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||
| Wichtige Dokumente: | |||||||||||||
| Weiter Infos: |