Kurzbeschreibung
Nachbeurkundung von Eheschließungen, Lebenspartnerschaften; Geburten und Sterbefällen im Ausland
Beschreibung
Personenstandsfälle (Geburten, Eheschließungen, Begründung von Lebenspartnerschaften und Sterbefälle), die deutsche Staatsangehörige betreffen und im Ausland eingetreten sind, können in dem für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Standesamt nachbeurkundet werden. Das Standesamt prüft die ausländischen Dokumente unter Berücksichtigung des deutschen Rechts und trägt den Personenstandsfall im dem entsprechen Personenstandsregister ein, sodass Sie die Möglichkeit haben, eine deutsche Urkunden für den Rechtsverkehr zu erhalten. Nachbeurkundungen im Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsregister Die Eheschließung im Ausland ist grundsätzlich gültig, wenn die Trauung in der für das Land üblichen und vorgeschriebenen Ortsform von den hierfür zuständigen Stellen durchgeführt wurde. Nachbeurkundung im Geburten- und Sterberegister
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Eine Nachbeurkundung kann nur erfolgen, wenn alle benötigten Unterlagen vollständig und im Original vorgelegt werden. Die Nachbeurkundung erfolgt am Wohnsitzstandesamt. Sofern Sie über keinen Wohnsitz in Deutschland verfügen, ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland zuständig. Die zu beukundende Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Tag der Antragstellung maßgebend.
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Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: |
<p>Die Bearbeitungsdauer beträgt durchschnitllich 4 Wochen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen.</p>
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Bearbeitungsgebühren: |
Die Nachbeurkunung einer Eheschließung, Lebenspartnerschaft und einer Geburt kosten je Personenstandsfall 40,00 € und eines Sterbefalls 21,00 €. Nach der Eintragung im deutschen Personenstandsregister können Personenstandsurkunden ausgestellt werden. Die Ausstellung einer Personenstandsurkunde kostet 10,00 €. Bei der Ausstellung mehrerer gleichartiger Urkunden kostet die zweite und jede weitere jeweils die Hälfte des Betrages. | ||||||||||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||||||||||
Weiter Infos: |