Beschreibung
Allgemeine Informationen Einfache Melderegisterauskünfte können im Bürgerbüro persönlich oder formlos schriftlich beantragt werden. Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:
Rechtliche Grundlagen: § 44 Bundesmeldegesetz Melderegisterauskünfte zu gewerbliche Zwecke: ab 1.11.15 Mit Einführung des Bundesmeldegesetzes ist bei der Anfrage einer Melderegisterauskunft, anzugeben, dass diese zu gewerblichen Zwecke genutzt wird. Diese Auskünfte sind zweckgebunden, eine Weitergabe der erlangten personenbezogenen Daten an Dritte ist nur zulässig, wenn der Empfänger zuvor angegeben wurde. Melderegisterauskünfte zu Werbung und Adresshandel: ab 1.11.15 Bei einer Verwendung der Daten zu Zwecke der Werbung oder des Adresshandels, muss die betroffene Person in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt haben. Die Zustimmung muss vorab schriftlich und förmlich abgegeben werden. Einwilligung in Adresshandel und Werbung Bei jeder Anfrage einer Melderegisterauskunft ist zu erklären, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.
1.einfache Auskunft online:6,00 €2.einfache Auskunft:11,00 €3.bei Mehraufwand (Archivauskunft):20,00 €4. bei örtl. Ermittlung: 40,00 € zu 1. zu 2. bis 4. Konto:Stadtsparkasse LangenfeldKto: 200 022 BLZ 375 517 80 IBAN: DE47375517800000200022 SWIFT-BIC: WELADED1LAF |
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