Beschreibung
Personen, die nicht erwerbsfähig sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, besonders aus Ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können, wird Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt. Die Hilfe umfasst im Besonderen die Zahlungen von:
als Beihilfen oder Darlehen.
Rechtsgrundlage(n)
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Wichtige Dokumente: | |||||||||||||||||||||||||||||
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