Beschreibung
Schulden können durch eine Behörde grundsätzlich nicht übernommen werden. Eine Ausnahme hiervon bildet allerdings die Möglichkeit, Mietschulden zu übernehmen, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder einer vergleichbaren Notlage (Heizkosten, Strom) gerechtfertigt ist.
Rechtsgrundlage(n)
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