Beschreibung
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Personen im Inland, die die aktuelle Regelaltersgrenze erreichen oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauernd voll erwerbsgemindert sind, Leistungen der Grundsicherung erhalten. Die Leistungen entsprechen denen der Hilfe zu Lebensunterhalt.
Rechtsgrundlage(n)
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