Kurzbeschreibung
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Beschreibung
Sofern ein deutscher Staatsbürger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Ehe schließen möchte, wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Bestätigung der Ehefähigkeit. Grundlage hierfür ist die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht ähnlich der Anmeldung der Eheschließung.
Voraussetzungen
Das Ehefähigkeitszeugnis kann erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Dokumente vollständig und im Original vorgelegt wurden.
Verfahrensablauf
Die notwendigen Unterlagen zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses können vorab gerne postalisch oder gesammelt per E-Mail eingreicht werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Sollten Sie als Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland benötigen, ist dieses bei Ihrer Heimatbehörde zu beantragen.
Fristen
Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig. |
Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: |
<p>Für die Bearbeitung werden ab Eingang der vollständigen Unterlagen durchschnittlich 2 Wochen benötigt.</p>
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Bearbeitungsgebühren: |
Das Ehefähigkeitszeugnis kostet 40,00 €, wenn beide Verlobte Deutsche sind und 66,00 € bei Auslandsbeteiligung. | ||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||
Weiter Infos: |