Kurzbeschreibung
Neuausstellung und Verländerung des Bibliotheksausweises
Beschreibung
Wenn Sie noch keinen Bibliotheksausweis haben, können Sie sich hier online für die Nutzung der Bestände der Stadtbibliothek Langenfeld und ihrer digitalen Angebote anmelden. Sind Sie bereits im Besitz eines Bibliotheksausweises der Stadtbiliothek Langenfeld, können Sie eine Verlängerung des Bibliotheksausweises beantragen. Informationen zu den Angeboten der Stadtbibliothek Langenfeld finden Sie unter www.stadtbibliothek-langenfeld.de
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Für eine Beantragung/Verlängerung des Bibliotheksausweises müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein (Jugendliche unter 16 Jahren müssen von ihren Eltern angemeldet werden). |
Ansprechpartner: |
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Bearbeitungsdauer: |
<p>Die Bearbeitung wird 1-2 Werktage innerhalb der Öffnungszeiten (Di.-Sa.) in Anspruch nehmen.</p>
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Bearbeitungsgebühren: |
Die Benutzung der Stadtbibliothek ist für Personen ab einem Alter von 14 Jahren gebührenpflichtig. Die Gebühren sind wie folgt:
Die Begleichung der Gebühr erfolgt im Rahmen der Beantragung über die Bezahlseite der Stadt Langenfeld. | ||||||||||||||||
Zuständiges Amt: | |||||||||||||||||
Wichtige Unterlagen: | |||||||||||||||||
Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||||||||||
Weiter Infos: |