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Kurzbeschreibung

Wir beraten Sie und beurkunden kostenfrei:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Unterhaltsverpflichtungen
Beschreibung

Wenn Sie nicht mit dem Kindesvater verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft beim Jugendamt / Beistandschaft anerkennen. Die Vaterschaft für ein Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, ist nur rechtswirksam, wenn sie in Form einer Beurkundung anerkannt oder aufgrund gerichtlicher Entscheidung festgestellt wird. Die Anerkennung bedarf der Vorsprache beider Elternteile.

Ebenfalls können Sie, wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, die gemeinsame elterliche Sorge erklären. Erforderlich ist die Abgabe der Erklärung durch beide Elternteile. Sie können die Beurkundung nach Terminabsprache vornehmen lassen.

Wenn der andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist, können Sie bei der Beistandschaft Unterstützung erfahren und die Unterhaltspflicht beurkunden lassen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 59 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII), § 1592 BGB, § 1626 BGB, 

Düsseldorfer Tabelle

Verfahrensablauf

Telefonische Kontaktaufnahme zwecks Terminabsprache


Ansprechpartner:
Email vcard Name Telefon
Kratz, Ulf 02173 794-3112
Raab, Nicole 02173 794-3113
van Cuyck, Heike 02173 794-3106
Widuch, Bastian 02173 794-3110
Züll, Rebecca 02173 794-3111
Bearbeitungsdauer:
Bearbeitungsgebühren:
 
Zuständiges Amt:
>> Jugendarbeit, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss - Referat 310
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld. (Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764 Langenfeld Rhld.
 
Wichtige Unterlagen:
Zu beachtende Rechtsgrundlagen:
Wichtige Dokumente:
 
Weiter Infos:

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Jahnstraße 113
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/82641
Telefax: 02173/77673
per E-Mail

Kath. Teilstandort:
Zehntenweg 45
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/70355

OGS Jahnstraße:
Telefon: 02173/849767
OGS Zehntenweg
(Räuberhöhle):
Telefon: 02173/980598



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