Beschreibung
Allgemeine InformationenZu allen Hilfsmöglichkeiten, die das zwölfte Sozialgesetzbuch bietet, werden Beratungen angeboten. Die Beratungen betreffen die persönliche Situation, den Bedarf sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Überwindung der Notlage. Die beizubringenden Unterlagen können erst durch ein Beratungsgespräch festgelegt werden.
Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe |
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