Beschreibung
In der Adoptionsvermittlungsstelle gibt es:
Das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) garantiert Personen, die ein Kind adoptiert haben, einen Anspruch auf pädagogische Beratung. |
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Zuständiges Amt: | |||||||||||||
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Zu beachtende Rechtsgrundlagen: | |||||||||||||
Wichtige Dokumente: | |||||||||||||
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