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Beschreibung

Soll eine bauliche Anlage oder ein Gebäude anders als ursprünglich genehmigt genutzt werden, ist vorher eine Baugenehmigung in Bezug auf die Nutzungsänderung zu beantragen.

Wesentlich ist eine Nutzungsänderung, wenn sie planungsrechtlich anders zu beurteilen ist und durch die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen gestellt werden müssen oder können. Eine Änderung der Nutzung liegt z.B. vor, wenn genehmigter Wohnraum als Büro oder ein Einzelhandelsgeschäft als Arztpraxis genutzt werden soll. Im Falle von baulichen Veränderungen im Rahmen der Nutzungsänderung sind diese Teil des Genehmigungsverfahren und entsprechend zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage(n)

Baugesetzbuch (BauGB)
Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW)
Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)


Ansprechpartner:
Email vcard Name Telefon
Blaschke, Kirsten 02173 794-5211
Erdek, Elif 02173 794-5214
Voß, Sebastian 02173 794-5210
Yildiz, Elif 02173 794-5212
Bearbeitungsdauer:
Bearbeitungsgebühren:

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW). Für den Rohbauwert werden amtlich festgesetzte Durchschnittskosten abhängig von der Gebäudeart und dem Bauvolumen herangezogen. 

 
Zuständiges Amt:
>> Untere Bauaufsichtsbehörde - Referat 520
Konrad-Adenauer-Platz - Langenfeld Rhld. (Langenfeld (Rheinland))
Straße:
Konrad-Adenauer-Platz 1
PLZ/Ort:
40764 Langenfeld Rhld.
 
Wichtige Unterlagen:
Zu beachtende Rechtsgrundlagen:
Wichtige Dokumente:
 
Weiter Infos:

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Städtische Gemeinschaftsgrundschule
Richrath-Mitte

Hauptstandort:
Jahnstraße 113
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/82641
Telefax: 02173/77673
per E-Mail

Kath. Teilstandort:
Zehntenweg 45
40764 Langenfeld
Telefon: 02173/70355

OGS Jahnstraße:
Telefon: 02173/849767
OGS Zehntenweg
(Räuberhöhle):
Telefon: 02173/980598



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